Rechtsprechung
BGH, 22.05.1963 - VIII ZR 254/61 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,7582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Abgrenzung Gemeinschaftsgeschäft / Untermaklervertrag / Zubringergeschäft, Provisionsteilung mit Zubringermakler, Vermittlungsleistung
Papierfundstellen
- BB 1963, 835
- DB 1963, 1215
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Düsseldorf, 17.08.2010 - 17 Sa 1717/08
Handelsvertreterprovision bei Vermittlung von Immobilien aufgrund …
Die Tätigkeit eines Untermaklers beschränkt sich in der Regel auf das zu vermittelnde Geschäft; ihn trifft im Allgemeinen keine Verpflichtung zum Tätig werden; er schuldet dem Makler nicht, sich ständig um dessen Geschäfte zu bemühen (BGH, Urteil v. 22.05.1963 - VIII ZR 254/61 - BB 1963, 835; BGH, Urteil v. 28.02.1968 - VIII ZR 6/66 - BB 1968, 729; BGH, Urteil v. 28.05.1969 - IV ZR 790/68 - NJW 1969, 1627). - BGH, 04.12.1981 - I ZR 200/79
Begriff des Angestellten; Abgrenzung zum freien Mitarbeiter
Demgegenüber beschränkt sich die Tätigkeit eines Untermaklers in der Regel auf das zu vermittelnde Geschäft; ihn trifft im allgemeinen keine Verpflichtung zum Tätigwerden; er schuldet dem Makler nicht, sich ständig um dessen Geschäfte zu bemühen (vgl. RGZ 88, 1, 3; BGH v. 22.5.1963 - VIII ZR 254/61 = BB 1963, 835; 28.2.1968 - VIII ZR 6/66 = BB 1968, 729; 28.5.1969 - IV ZR 788/68, S. 11). - BGH, 18.06.1986 - IVa ZR 7/85
Anspruch auf die Gewährung einer Provision aus einem Maklervertrag - Vereinbarung …
Die von den Makler verbänden RDM und VDM ausgearbeiteten Regelwerke haben keine allgemeinverbindliche Kraft; sie können nur insoweit rechtlich von Bedeutung sein, als sie von den Parteien ausdrücklich oder stillschweigend zum Bestandteil der Verträge gemacht werden (vgl. Urteile vom 22. Mai 1963 - VIII ZR 254/61 - Betr. 1963, 1215 = AIZ 1963, 231; vom 14. Oktober 1981 - IVa ZR 152/80 - NJW 1982, 1052 = WM 1982, 16). - BGH, 28.02.1968 - VIII ZR 6/66
Anspruch auf Zahlung einer Provision für vermittelte Kreditbeschaffungsaufträge - …
Daß aber die Zuführung von Kreditbeschaffungsaufträgen gegen Bewilligung eines Provisionsanteils als Untermaklervertrag anzusehen ist, entspricht, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. für Mietverträge: Senatsurteil vom 22. Mai 1963 - VIII ZR 254/61 = BB 1963, 835; und für Grundstücksverträge: das nichtveröffentlichte Senatsurteil vom 4. Juli 1966 - VIII ZR 93/65 -). - BGH, 04.07.1966 - VIII ZR 93/65
Zahlung einer Provision - Abschluss eines Maklervertrages
Führt dann die Tätigkeit des Untermaklers zur Veräußerung des gemeinschaftlich zu bearbeitenden Objekts, so erwächst dem Untermakler ein Anspruch auf den ihm versprochenen Teil der vom Auftraggeber an den Hauptmakler gezahlten Verkäuferprovision (vgl. für den Fall einer Vermietung Urt. des erkennenden Senats vom 22. Mai 1963 - VIII ZR 254/61 - = BB 1963 S. 835).